Projektauswahl - Verfahren und Kriterien

Projektauswahlverfahren

Abbildung Projektauswahlverfahren
Abbildung Projektauswahlverfahren

Projektauswahlkriterien für Projekte mit EU-Beteiligung

Die Projektauswahlkriterien unterteilen sich in solche, die auf jeden Fall erfüllt werden müssen und in qualitative Kriterien. Bei den Qualitätskriterien werden Punkte vergeben, von denen eine Mindestzahl erreicht werden muss. Ein Projektbewertungsbogen ist im Anhang beigefügt. Die Auswahl findet in drei Stufen statt:

In der ersten Stufe werden grundlegende Kriterien geprüft, die alle erfüllt sein müssen. Sie lauten:

  1. Die Rechtsform des Antragstellers sowie Projektträger und eventuelle Partner sind klar angegeben
  2. Das Projekt findetin dem Gebiet der Region statt, bei Kooperationsprojekten liegt der Nutzen des Projektes auch in der Region
  3. Es ist klar beschrieben, was gefördert werden soll
  4. Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan liegt vor, die Kosten sind plausibel
  5. Zeitplan liegt vor
  6. Bestätigung des Projektträgers über Eigenmittel liegt vor
  7. Das Projekt wirkt auch nach Projektende weiter
  8. Die Folgekosten/der Pflegeaufwand sind gedeckt/geregelt
  9. Erforderliche Erlaubnis von Eigentümern ist geregelt, falls Nutzungsrechte betroffen sind
  10. Durch das Projekt entstehen keine Benachteiligungen von Teilen der Bevölkerung
  11. Es entsteht kein unlauterer Wettbewerb zu bestehenden Anbietern
  12. Das Projekt ist einem Handlungsfeld zuzuordnen

Nur, wenn alle oben genannten Kriterien erfüllt sind, wird das Projekt für die nächste Prüfungsstufe zugelassen. Im Projektbogen wird erfasst, ob es sich um ein Kooperationsprojekt handelt, um diesem ggf. Vorrang einzuräumen.

Im zweiten Schritt wird genau überprüft, welchen Zielsetzungen in den Handlungsfeldern das Projekt entspricht (vgl. Projektbewertungsbogen im Anhang).

In einem dritten Schritt werden verschiedene Qualitätskriterien überprüft. Bei jedem Kriterium können maximal zwei Punkte erreicht werden. Ein Projekt muss mindestens 8 Punkte erreichen, um mit Mitteln aus der EU gefördert zu werden.

1. Beitrag zu Handlungsfeldzielen
Das Projekt trägt zu einem Ziel bei: ein Punkt
Das Projekt trägt zu mehreren Zielen bei: zwei Punkte
 
1
2
    
2. Regionale Projekte
Das Projekt wird in Partnerschaft mehrerer Kommunen umgesetzt und hat eine regionale Wirkung.
Mehr als eine Kommune ist am Projekt beteiligt: ein Punkt
Das Projekt hat positive Wirkung auf die gesamte Region: zwei Punkte
 
 
1
2
    
3. Ausmaß der Beteiligung der Bevölkerung
An der Projektumsetzung
wirken Bürgerinnen und Bürger mit: ein Punkt
wirken Bürgerinnen und Bürger in großem Ausmaß mit: zwei Punkte
 
 
1
2
    
4. Innovation
Das Projekt ist für die Region neu: ein Punkt
Das Projekt ist auch über die Region hinaus neu: zwei Punkte
 
1
2
    
5. Gender-Gerechtigkeit wird berücksichtigt
Berücksichtigung wird deutlich: ein Punkt
Berücksichtigung wird in hohem Maß deutlich: zwei Punkte
 
1
2
    
6. Beitrag zur Inklusion wird geleistet
Ein Beitrag ist zu erkennen: ein Punkt
Ein Beitrag ist im hohen Maß zuerkennen: zwei Punkte
 
1
2
    
7. Der Zusammenhalt der Nachbarschaft wird gestärkt
Eine Stärkung ist zu erkennen: ein Punkt
Eine Stärkung ist in hohem Maß zu erkennen: zwei Punkte
 
1
2
    
8. Impulswirkung des Projekts
Folgeaktivitäten sind wahrscheinlich: ein Punkt
Folgeaktivitäten sind sehr wahrscheinlich: zwei Punkte
 
1
2
    
9. Vernetzung
Es werden neue Kontakte in der Region geschaffen: ein Punkt
Es werden neue Kontakte über die Region hinaus geschaffen: zwei Punkte
 
1
2
    
10. Flächenverbrauch
das Projekt ist flächenneutral: ein Punkt
Das Projekt trägt zur Lösung von Flächennutzungskonflikten bei: zwei Punkte
 
1
2