Handlungsfelder - Fördertatbestände
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der „Parklandschaft Ammerland“:
- Erarbeitung von Fließgewässerentwicklungsplanungen. Diese sollen möglichst so ausgefertigt werden, dass sie eine Grundlage für die Einplanung von Kompensationsmitteln für die Umsetzung der Maßnahmen ermöglichen. Die Planungen können auch Aspekte des Hochwasserschutzes einbeziehen
- Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Parklandschaft. Dazu gehören u.a. alle Landschaftselemente, die für die Parklandschaft von Bedeutung sind, wie beispielsweise Wälder, naturnahe Büsche und Gehölzbestände, Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen, Fließ- und Stillgewässer, Moore, Esche, Magerrasen und artenreiches Grünland sowie für sonstige Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Baumalleen, und Parkanlagen, sowie naturnahe Retentionsflächen im Sinne des Wasserschutzes
- Vorbereitung und Durchführung von Schulungen, Seminaren etc. zur Qualifizierung von Hausmeister/innen und Personen, die für den Betrieb/die Pflege von Energieanlagen zuständig sind. Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für Nutzer oder Besitzer von Gebäuden oder Anlagen zum Zweck der effizienteren Energieeinsparung.
- Sensibilisierungsmaßnahmen, um die Bevölkerung, Gäste und die Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Landschaft, den Artenschutz und den Klimaschutz aufmerksam zu machen und diese zu motivieren, sich dafür einzusetzen. Beispielsweise: Planung, Entwicklung und Ausstattung von Informationszentren, Informationsanlagen, Ausstellungen, Aktionen, Veranstaltungen, Seminare, Kurse und Material hierfür (zum Beispiel Filme, Broschüren, Flyer, digitale Informationen, etc., auch künstlerischer Art).
- Forschungsvorhaben zu den Themen Landschaftsentwicklung, Artenschutz und Klimaschutz, inklusive Alternativen zum Einsatz von Torf.
- Austausch von Leuchtmitteln in kleinerem Umfang, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben im Rahmen von Maßnahmen und Projekten, die die Ammerländer Parklandschaft erlebbar machen:
- Aufwertung vorhandener und Entwicklung neuer Spazier- und Wanderwege einschließlich Planung und Konzeption, kleine bauliche Maßnahmen, Möblierung, kleine Infrastruktur, Kennzeichnung/Ausschilderung, Karten und Informationsmaterial, Infopoints, Websites und weitere Maßnahmen und Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung des Angebots.
Vorrang sollen solche Wege haben, die eine Länge von 15 km nicht überschreiten, die in die Nähe von Baumschulflächen oder durch diese führen bzw. Besonderheiten der Parklandschaft und der Gartenkultur erlebbar machen. Die Wege sollten möglichst vielbefahrene Straßen meiden und vorhandene Gastronomie und Sehenswürdigkeiten einbinden. - Aufwertung vorhandener und Entwicklung neuer Angebote zur Erlebbarmachung der Ammerländer Parklandschaft wie Erlebnispfade, Lehrpfade, Rundtouren, Themenrouten, ergänzende Infrastruktur wie Schutzhütten, Rastplätze, Aussichtstürme, Abstellflächen oder Boxen für Fahrräder, Zuwegungen, Parkplätze, inklusive der Entwicklung und Erstellung von Informations- und Werbematerialien wie unter a).
Ausgaben im Rahmen von Maßnahmen und Projekten zur Aufwertung vorhandener und Entwicklung neuer Angebote im Rahmen der Gartenkultur. Dazu gehören u.a.:
- Ausbau und Anlegen von Parks und Gärten im öffentlichen und privaten Besitz, sofern diese der Öffentlichkeit in einem verlässlichen Rahmen und mindestens während der Saison von Anfang Mai bis Ende Oktober zugänglich gemacht werden. Beispielsweise:
- Pflanzungen, die mindestens fünf Jahre erhalten und gepflegt werden, Ausbau von Wegen, Stegen, Brücken, Beschilderung, Beleuchtung etc. für die Besucherlenkung.
- Errichtung von kleinen Gebäuden, Ausbau/Umbau von Gebäuden für den Empfang, die Bewirtung und Information von Gästen (z.B. Teehäuschen, Überdachungen, Küchen, Heizung, Orangerien, Terrassen, Umbau von Scheunen und Ställen etc.).
- Parkbänke, Zuwegungen, Ruheplätze, Schutzhütten.
- Bau und Umbau von Sanitäranlagen.
- Einrichtung von (generationsübergreifenden) Spielplätzen.
- Beratung von Leistungsträgern zur Verbesserung des vorhandenen oder Schaffung eines neuen Angebotes.
- Qualifizierung von Betreibern und Personal von Parks und Gärten, z.B. in Gästeführung, Gartenpflege, rechtliche Rahmenbedingungen für Anbieter von Veranstaltungen und Bewirtung, Management, Marketing, Betrieb und Pflege von Websites und weiteren sinnvollen Themen.
- Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise Messebesuche, Websites, Infomaterial, Plakate, Ausschilderungen aller Art, Pressekampagnen etc. Vorrang haben solche Aktivitäten, die der Vernetzung dienen.
Ausgaben im Rahmen von weiteren Maßnahmen und Projekten im Rahmen des Handlungsfelds „Tourismus“ wie:
- Ausbau und Anlegen von Parks und Gärten im öffentlichen und privaten Besitz, sofern diese der Öffentlichkeit in einem verlässlichen Rahmen und mindestens während der Saison von Anfang Mai bis Ende Oktober zugänglich gemacht werden. Beispielsweise:
- Entwicklung und Durchführung von touristischen (Pauschal)angeboten, Angebotspaketen und Veranstaltungen zum Thema Gartenkultur, und/oder Gesundheit oder zur Erlebbarmachung der „Parklandschaft Ammerland“.
- Zertifizierung von Angeboten inkl. damit verbundener Schulungen und Informationsaktivitäten.
- Konzepte, Sensibilisierungsmaßnahmen, Planungen und Investitionen zur Einrichtung von Angeboten im Bereich Gesundheit wie beispielsweise Fitnesspark im Freien, Laufstrecken, Kneipp-Angebote, Bewegungsangebote , Einrichtung von Therapiegärten, Blindenlehrpfade, besondere Ernährungsangebote, Wellnessangebote.
- Konzepte, Planungen, Investitionen, Qualifizierungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von barrierefreien touristischen Angeboten inklusive:
- Bestandsaufnahmen
- Qualifizierungen
- Veranstaltungen, Seminare/Fortbildungen
- Aus-/Umbau von Einrichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit
- Öffentlichkeitsarbeit wie Broschüren, Websites, Werbefilme etc..
- Aktualisierung und Vernetzung vorhandener digitaler Strukturen und Angebote wie beispielsweise Ankauf von Software, Erstellung, Modernisierung und Ausbau von Websites, Schulungen von Personal zum Umgang mit Software, sozialen Netzwerken und Neuerungen in der digitalen Welt.
- Konzeption und Vorbereitung von Events und künstlerischen Vorhaben zur Förderung der Garten-Kultur, des Gesundheitstourismus und der Erlebbarkeit der Parklandschaft (Veranstaltungen, Ausstellungen, Ankauf von Kunstwerken etc.).
Ausgaben im Rahmen von Maßnahmen und Projekten, die zum Abbau des Fachkräftemangels beitragen:
- Vorbereitung und Durchführung von Jobmessen, Betriebsbesichtigungen, Tagen der offenen Tür, Schulprojektwochen und anderen Veranstaltungen, die Betriebe und junge Menschen über deren Bedarfe und Interessen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung informieren, zusammenführen und motivieren.
- Auf- und Ausbau von Websites und anderen digitalen Lösungen für Berufsinformationen sowie Information über und Vermittlung von Praktika, Ausbildungsplätzen, Fort- und Weiterbildungsangeboten.
- Beratung von Betrieben und Schulen bei der Entwicklung von Ausbildungsangeboten und Mitwirkung bei Jobmessen und Veranstaltungen sowie Internet, Social Networks etc..
- Messestände, Infobroschüren, Flyer, weitere Ausstattung für die Durchführung von Jobmessen oder unter a) genannten Aktivitäten.
- Qualifizierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, dem lokalen Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
- Qualifizierung von ehrenamtlichen Helfern.
- Qualifizierungen in historischen Gewerken für Handwerker.
Ausgaben im Rahmen von Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, die Grundversorgung zu verbessern:
- Einrichtung von Lieferdiensten in Bauerschaften als Modellvorhaben, sofern dort keine ausreichende Grundversorgung vorhanden ist und kein unlauterer Wettbewerb zu vorhandenen Lieferdiensten entsteht. Eine Machbarkeitsstudie/Bedarfsanalyse ist vor der Einrichtung des Dienstes vorzulegen, eine Evaluierung zur Auswertung der Tragfähigkeit des Lieferdienstes ist nach einem Jahr vorzulegen (Die Anschaffung oder Anmietung eines Fahrzeugs und Personalkosten für ein Jahr sind förderfähig).
- Einrichtung und oder Koordination von lokalen, stationären wie auch aufsuchenden und mobilen Betreuungsdiensten für Menschen in den Bauerschaften wie Senioren-, Kinderbetreuung, Beratungsdienste, dezentrale Informationsstellen oder ähnlichen Leistungen. Eine Machbarkeitsstudie/Bedarfsanalyse ist im Vorfeld vorzulegen. Ein Ergebnisbericht pro Jahr ist vorzulegen. Die Anschaffung oder Anmietung eines Fahrzeugs und Personalkosten für ein Jahr sind förderfähig.
- Einrichtung von Websites zur Information über und Vernetzung von vorhandenen und neuen Angeboten der Grundversorgung.
Ausgaben im Rahmen von Maßnahmen und Projekten, die dazu beitragen, Gesundheitsangebote in der Region zu entwickeln und zu vernetzen:
- Errichtung/Ausbau von Trimmpfaden, Outdoor-Fitnessparks, Bouleplätzen, Minigolfanlagen oder ähnlichen Anlagen, die den Menschen ermöglichen sich zu bewegen und Kontakte zu knüpfen. Vorrang sollen Projekte haben, die gleichzeitig von verschiedenen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können und die dazu beitragen, die Kontakte zwischen den Menschen zu verbessern.
- Sozialberatungsangebote zur Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Betrieben.
- Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern mit dem Ziel, gesundheitsfördernde Aktivitäten für die breite Bevölkerung anzubieten. Vorrang sollen Personen haben, die sich ehrenamtlich engagieren wollen.
- Erstellung und Vernetzung von Websites und Informationsmaterialien, die regionsweit über Gesundheitsangebote informieren.
- Aus-/ und Umbau von Freiräumen und Räumlichkeiten, um darin Bewegungs- und Gesundheitsangebote anzubieten (inklusive Turn- und Sportgeräte).
Ausgaben für Maßnahmen und Projekte, die den Zusammenhalt der Menschen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern:
- Umnutzung (Umbau, Ausbau und Ausstattung) vorhandener Gebäude zu Treffpunkten oder für gemeinschaftliche Zwecke (inklusive Kultur, Freizeit, Gesundheit, Information, Bildung). Vorrang sollen Treffpunkte haben, die der Inklusion in besonderer Weise dienen.
- Schaffung von neuen Treffpunkten wie Gemeinschaftsgärten, kleinen Parks und Sitzgruppen, Bouleplätzen oder ähnlichen Einrichtungen, die dazu dienen die Menschen in einer Nachbarschaft zusammenzuführen und soziale Kontakte aufzubauen und zu stärken. Vorrang haben Projekte, die von Ortsbürgervereinen gebaut und/ oder betreut werden.
- Durchführung von Verschönerungsaktionen in der Landschaft oder in Orten, sofern sie gemeinschaftlich mit Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt werden.
- Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen zur Stärkung der Ortsbürgervereine.
- Qualifizierung oder Berufsorientierung von benachteiligten Personen um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Ausgaben für Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, den Flächenverbrauch zu minimieren und die regionstypische Kultur zu erhalten und zu stärken
- Bestandsanalysen im Hinblick auf verfügbare Flächen, Baulücken, Baualter oder ähnliche Daten und Informationen, um Leerstand und Nutzung von Gebäuden und Flächen besser prognostizieren zu können.
- Untersuchungen und Planungen zur Ermittlung von Verdichtungsmöglichkeiten und Innenentwicklung.
- Studien und Konzepte zur Erforschung und Darstellung der regionalen Baukultur sowie zu deren Übertragung auf Neubauten.
- Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich der Siedlungsentwicklung und Baukultur.
- Erhaltung, Umnutzung, Gestaltung und Verbesserung von Gebäuden zum Erhalt und zur Darstellung der Baukultur in der Region.
- Darstellung des Zusammenhangs von Landschaft und Baukultur.
- Informationen über historische Gebäude, die nicht betreten werden können oder nicht mehr vorhanden sind.
- Gestaltung der Ortschaften und Einbindung der Ortschaften oder von Siedlungen/Siedlungsteilen in die Landschaft durch Bepflanzung, Errichtung von kleinen Anlagen, Wege, kleine bauliche Maßnahmen.
- Information /Qualifizierung von Haubesitzern über Anforderungen an historische Gewerke zur fachgerechten Sanierung von alten Gebäuden.
Ausgaben für Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, die Infrastruktur an die sich wandelnden Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen
- Umgestaltung von Plätzen, Wegen, Räumen, Gebäuden und Anlagen, um die Teilhabe von Menschen insbesondere mit Behinderungen aller Art zu verbessern. Bau/Umbau von WC-Anlagen. Vorrang haben kleine bauliche Maßnahmen. Hier sind auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung eingeschlossen
- Umnutzung von Plätzen und öffentlichen Räumen beispielsweise von Kinderspielplätzen zu Mehrgenerationenplätzen. Umbau oder Entfernen von vorhandenen Einrichtungen, Bau von neuen Einrichtungen wie Sitzbänken, Fitnessgeräten, Anpflanzen von Bäumen, etc.
Ausgaben für Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, neue Wohnformen zu entwickeln
- Bedarfsanalysen, Umfragen
- Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die mit dem demografischen Wandel verbundenen Änderungen und Anforderungen an das Wohnen, und/oder zur Information über Rahmenbedingungen und Möglichkeiten neuer Wohnformen sowie Beratungsangebote
- Entwicklung von neuen Konzepten inklusive Diskussionsforen
- Umbau vorhandener Gebäude, um diese für neue Wohnformen herzurichten. Hierfür ist ein Konzept vorzulegen und der konkrete Bedarf nachzuweisen
Folgende Fördertatbestände gelten für alle Handlungsfelder. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für
- die Erarbeitung/Durchführung von Studien, Bestandsaufnahmen, Machbarkeitsstudien und Planungen, sofern sie mit einem Projekt in Verbindung stehen, das der Umsetzung dieses Konzeptes dient
- Informationsveranstaltungen und Informationsmaterial/Veröffentlichungen im Zusammenhang mit einem Projekt, das im Rahmen dieses REK umgesetzt wird (Zur Information, Motivation und Sensibilisierung der Bevölkerung oder zu Marketingzwecken).
- Entwicklung von Websites, sofern sie in engem Zusammenhang mit einem Projekt stehen, das im Rahmen dieses Konzepts durchgeführt wird oder dessen Zielerreichung dient, oder unerlässlicher Bestandteil des Projekts sind.
- Die Einbringung von Eigenleistungen von Vereinen im Rahmen der übergeordneten Vorgaben (Die Förderung darf in diesem Fall den Umfang der baren Leistungen des Projektträgers nicht überschreiten).
- Personalkosten im Rahmen der übergeordneten Vorgaben.
- Qualifizierungen und Schulungen, sofern sie einen ausreichenden Beitrag zur Zielerreichung des REK der Region „Parklandschaft Ammerland“ beitragen.
Für Kooperationsprojekte gelten die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Projekte.
Sofern bewegliche Güter nicht aus EU-Mitteln gefördert werden dürfen, werden sie im Rahmen des Zusatztopfes „Zusammerland“ gefördert.