Antragstellung
Für die Antragstellung auf Förderung sind verschiedene Dokumente für Sie wichtig. Im Folgenden finden Sie zu den einzelnen Projektphasen von der Antragstellung bis zum Endverwendungsnachweis entsprechende Hilfetexte und die Formulare.
Weitere wichtige Hinweise werden wir in Zukunft hier für Sie einstellen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Rubrik „ Hilfe“.
Im ersten Schritt füllen Sie bitte das Formular „Projektbogen“ aus und schicken Sie es an Herrn Meints (leader-geschaeftsstelle@westerstede.de) und Frau Puls (puls@eurooffice.de).
Dieser Projektbogen ist die Grundlage für die Entscheidung der Lokalen Aktionsgruppe darüber, ob eine Förderung aus LEADER gewollt ist.
Achten Sie darauf, dass Sie den Bogen rechtzeitig vor der nächsten LAG – Sitzung einreichen. Die Termine für die Sitzungen finden Sie unter der Rubrik „Termine“
Wenn die LAG ein positives Votum abgibt, können Sie den offiziellen Antrag an das Amt für regionale Landesentwicklung stellen. In der Regel soll der Antrag nach LAG – Beschluss binnen 6 Monaten gestellt werden.
Zum Download: Formular_Projektbogen_v4.docx
Wer erstmalig einen Antrag beim Amt für Regionale Landesentwicklung stellt, benötigt eine Registriernummer. Seit Januar 2022 wurden wieder neue Formulare zur Beantragung einer Registriernummer vom Ministerium herausgegeben. Bitte fordern Sie das Formular beim Regionalmanagement (Frau Puls) an. Sie wird Sie beim Ausfüllen unterstützen.
Wenn Sie bei der Lokalen Aktionsgruppe eine Projektskizze eingereicht und eine positives Votum erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Förderung beim Amt für regionale Landesentwicklung stellen. Dafür benötigen Sie dieses Formular von der Website des Ministeriums: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37329&_psmand=7.
Wenn sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement.
Für Hinweise und Hilfestellungen können wir keine Gewähr übernehmen.
Wenn Ihr Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie spätestens sechs Monate, nachdem alles fertig ist, einen Verwendungsnachweis beim Amt für regionale Landesentwicklung abgeben.
Die dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter folgendem Link: www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=37566&article_id=139074&_psmand=7
Erst, wenn der Verwendungsnachweis erbracht und für richtig befunden wurde, kann eine Auszahlung der Fördermittel erfolgen.